Sachverständigenbüro Karlo J. Braun

. . .  fundierte Gutachten für jeden Zweck

Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht. Basis dafür ist ab Mai 2021 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) ablöst.
  • Schon in der Wohnungsanzeige müssen bestimmte Kenndaten genannt werden.
  • Käufer und Neu-Mieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.

Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.

Die Vorgaben dazu beruhen ab Mai 2021 auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).


.Wir erstellen Ihnen einen Energieausweis als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Der ausgestellte Energieausweis ist EnEV-konform, erhält eine amtliche DiBTRegistriernummer, ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und wird von einem zertifizierten Energieberater unterschrieben und ausgestellt.


Fordern Sie unverbindlich unsere ausführliche Dokumentation (pdf) über das Kontaktformular an.